Wenn Schüler einer Münchener Hauptschule mit dem Nachbarn schwätzen oder Kaugummi kauen, müssen sie Bußgelder zahlen. In einem „Bußgeldkatalog“ wurde genau festgelegt, wie viel welches Vergehen kostet. Laut Kultusministerium sind Geldstrafen im Unterricht aber unzulässig und der Fall wird geprüft.
München.
An einer Münchner Hauptschule werden Kinder nach FDP-Angaben mit Geldstrafen zur Ordnung gerufen. Es existiere in der Schule ein richtiger „Bußgeldkatalog“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Stadtrat, Michael Mattar, am Dienstag. Demnach wird Schwätzen mit dem Nachbarn mit zehn Cent geahndet. Wer Kaugummi kaut und mit Gegenständen spielt, muss 20 Cent zahlen. Teuer wird es, wenn Musik gehört wird oder das Handy klingelt: Dann werden 1,50 Euro beziehungsweise zwei Euro fällig.
Mattar, der von einer Mutter über die ungewöhnliche Praxis informiert wurde, nannte die Regelung „absurd“. Sie müsse umgehend zurückgenommen werden.
Nach Angaben des Kultusministeriums sind Geldstrafen im Unterricht unzulässig. „Wir werden den Fall prüfen und schnellstmöglich abstellen“, erklärte ein Sprecher. Es sei gesetzlich klar geregelt, welche Ordnungsmaßnahmen erlaubt seien. Keinesfalls stehe es einem Lehrer zu, auf Gelder der Schüler zuzugreifen.