Er hat seine Schuld eingeräumt und vor Gericht Reue gezeigt. Muss der 66-jährige Ex-BVB-Präsident Gerd Niebaum trotzdem hinter Gitter?
Dortmund.
Im Betrugs- und Untreueprozess gegen den ehemaligen BVB-Präsidenten und Rechtsanwalt Gerd Niebaum wird am Freitag das Urteil erwartet. Vor dem Dortmunder Landgericht müssen zuvor Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch die Plädoyers halten. Niebaum hat eingeräumt, mehrere Banken bei Kreditanträgen mit unrichtigen Unterlagen getäuscht zu haben.
Außerdem habe er sich aus einem Nachlass, den er als Testamentsvollstrecker zu verwalten hatte, zu Unrecht ein Darlehen ausgezahlt. Auch die Unterschrift seines verstorbenen Schwagers habe er gefälscht. Alle Taten gehen auf die Zeit nach Niebaums Ausscheiden bei Borussia Dortmund zurück.
Wirtschaftliche Talfahrt kostete Niebaum das Amt
Vom alten Glanz des einstigen BVB-Chefs ist wenig geblieben. Die Bilder von Gerd Niebaum, wie er als Präsident von Borussia Dortmund am 28. Mai 1997 lächelnd mit dem Champions-League-Pokal posiert, sind längst verblasst. Nach dieser Sternstunde ging es für den Juristen stetig bergab.
Nur mit Mühe und Not entging der Revierclub im Jahr 2005 der Insolvenz. Die wirtschaftliche Talfahrt des BVB kostete Niebaum nach 18-jähriger Amtszeit den Posten als Vereinspräsident – und jede Menge Renommee.
Niebaum verlor Zulassung als Anwalt
Seither macht sich der 66 Jahre alte einstige Dortmunder „Sonnenkönig“ in der Öffentlichkeit rar. Die unter seiner Regentschaft errungenen drei Meistertitel (1995, 1996 und 2002), der Pokalsieg von 1989 und der erste Börsengang eines deutschen Fußballclubs Ende Oktober 2000 erschienen angesichts seiner riskanten Geschäftspolitik in einem anderen Licht. Massive Kritik an seiner Misswirtschaft zwang Niebaum im November 2004 zum Rücktritt.
Danach arbeitete Niebaum wieder ausschließlich als Rechtsanwalt. Weitere unliebsame Schlagzeilen blieben ihm dennoch nicht erspart. Im Mai 2011 verlor er wegen „angenommenen Vermögensverfalls“ seine Zulassung als Anwalt. Dieses Schicksal droht Anwälten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Außenstände zu begleichen. Am 9. Januar 2015 begann am Landgericht Dortmund ein Prozess wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue verantworten. (dpa/lnw)