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Warum die Bundesliga keine Strafen für Schwalben braucht

Warum die Bundesliga keine Strafen für Schwalben braucht

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Foto: firo

Essen. 

Man muss ja nicht gleich das ganz große Fass aufmachen. Und an Andreas Möllers später ausnahmsweise bestraften Flattermann im April 1995 für den BVB im Karlsruher Strafraum erinnern. Es reicht ein aktuelles Beispiel, um die gemeine Fußballschwalbe zum Reizthema zu machen. Etwa jener Faller des Mainzers Pablo de Blasis vom Samstag. Der brockte den Kölnern die 0:1-Niederlage per Elfmeter ein.

Schwalben sind im deutschen Profifußball, anders als bei den auf striktes Fairplay schwörenden Briten, jedoch nicht verpönt. Profitiert die eigene Elf, nimmt man den frechen Betrug am Unparteiischen und am Gegner klaglos hin. Ein Königreich für eine Schwalben-Strafe, wie in der Premier League praktiziert, wird kaum jemand fordern.

Im Eishockey haben sich die DEL-Teams genau dies seit Saisonbeginn verschrieben. Wem nachträglich „übertriebenes Fallen“ nachgewiesen wird, der wird im Wiederholungsfalle bestraft. Folge: Genau dies ist an 23 Spieltagen nicht einmal vorgekommen. Vorbildlich.

Den Kölnern würde eine Strafe gegen de Blasis nichts nützen

Im Fußball ist die Suche nach mehr Gerechtigkeit schwieriger: Das weitere Aushebeln der Tatsachenentscheidung hätte auch im Nachgang seine Tücken. Den Kölnern würde eine Strafe gegen de Blasis nichts nützen. Und eindeutig sind TV-Bilder auch nicht immer. Die Baustelle Videobeweis reicht – für den Moment.