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Sex im Freien, Hecke schneiden, nackt sonnen – was du im Sommer darfst und was verboten ist

Sex im Freien, Hecke schneiden, nackt sonnen – was du im Sommer darfst und was verboten ist

Grillen-Sommer
Zu viel Rauch beim Grillen, kann zu Problemen führen. (Symbolbild) Foto: imago
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  • Die warme Jahreszeit hält einige Stolpersteine parat

Bei dem schönen Wetter willst du raus, dich sonnen und einfach nur das Leben genießen? Dann solltest du auf diese Sachen achten, damit du keinen Ärger bekommst.

Nacktsonnen im eigenen Garten

Manch ein Nachbar fühlt sich beim Anblick von zu viel nackter Haut vielleicht gestört, das ist dann aber nicht dein Problem.

Laut des Deutschen Mieterbundes (DMB) unterliege es der freien Entscheidung des Mieters, ob und wie er sich im mitvermieteten Garten sonnen will. Es liegt keine Störung des Hausfriedens vor.

Sex in freier Natur

Beim Liebesspiel auf dem eigenen Balkon oder gar im Park sieht es wieder anders aus. Prinzipiell gilt zwar, dass Sex im Freien erlaubt ist, aber du musst darauf achten, dass du nicht erwischt wirst.

Laut Strafgesetzbuch §183a sind sexuelle Handlungen, die absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen, strafbar. Du könntest sogar bis zu einem Jahr ins Gefängnis kommen.

Sich auf dem Balkon zu lieben, während alle anderen Mieter zuschauen können, ist also unter Umständen ein Problem. Im einsamen Wäldchen hinter einem Gebüsch sollte das Liebesspiel dagegen kein Problem sein.

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Grillen

Prinzipiell darfst du grillen, aber wenn du in einer Mietwohnung mit Balkon oder Terrasse wohnst, solltest du etwas aufpassen. Laut DMB darfst du zum Beispiel nicht grillen, wenn es im Mietvertrag explizit verboten wurde.

Auch wenn Grillen nicht als eigener Punkt im Vertrag aufgeführt ist, müsse auf die Nachbarn so viel Rücksicht genommen wie nur möglich werden. Also am besten auf einen Elektrogrill umsteigen, damit die Nachbarn nicht vollgeräuchert werden.

In Parks solltest du dagegen auf Schilder achten. Die Grillflächen in Parks sind immer gekennzeichnet, ansonsten gilt ein generelles Verbot.

Schwimmen gehen

In Seen oder Flüssen ist das Schwimmen prinzipiell verboten. Ist das Gewässer aber als Badesee ausgewiesen, kannst du dort baden gehen.

Willst du aber auf Nummer sicher gehen, solltest du auf die Freibäder in deiner Stadt ausweichen. Die Freibadsaison eröffnet am 1. Juni und geht bis Ende August.

Gartenarbeiten

Zwischen dem 1. März und dem 30. September darfst du in deinem Garten nicht allen Arbeiten nachgehen. Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt während dieser Zeit ein Fäll- und Schnittverbot.

Das bedeutet: Bäume oder Hecken müssen in dieser Zeit in Ruhe gelassen werden, denn Tiere sollen die Gelegenheit haben, in Ruhe nisten und brüten zu können.

Solltest du trotzdem deine Hecken schneiden, drohen dir hohe Strafen. Außnahmen gibt es aber. Du darfst zum Beispiel deine Hecke weiter so schneiden, dass sie in Form bleibt oder wie es die Pflege erfordert.