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A40 bei Mülheim: Hauptverdächtiger nach Tanklaster-Brand wieder frei – „Wollte nur Urlaub machen“

A40 bei Mülheim: Hauptverdächtiger nach Tanklaster-Brand wieder frei – „Wollte nur Urlaub machen“

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Nach dem Brand an der A40 bei Mülheim im vergangen Jahr, wonach auch eine Eisenbahnbrücke abgerissen werden musste, ist der Verursacher wieder auf freiem Fuß. Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch

Mülheim. 

Der Brückenbrand auf der A40 in Mülheim hat im vergangenen Jahr für sehr viel Ärger gesorgt. Doch das Drama ist noch längst nicht ausgestanden.

Nachdem der Verursacher des A40-Brandes in Mülheim am 23. August bei der Ausreise in die Türkei von der Bundespolizei aufgehalten wurde, ist der Angeklagte jetzt wieder auf freiem Fuß.

A40 bei Mülheim: Wieso lässt die Staatsanwaltschaft IHN wieder frei?

Aber jetzt erst Mal von vorne. Der 42-jährige Mann soll am 17. September 2020 alkoholisiert gefahren sein und mit seinem Tanklaster einen Unfall verursacht haben. Dabei entflammte das mit Kraftstoff beladene Fahrzeug und das Feuer schlug auf eine Eisenbahnbrücke an der A40 über.

Gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, dennoch schaffte er es unterzutauchen. Dann schnappte die Bundespolizei ihn jedoch Ende August als er sich gerade ins Ausland absetzen wollte.

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Das ist die Bundesautobahn A40:

  • verläuft fast genau in West-Ost-Richtung von der niederländischen Grenze bei Straelen über den linken Niederrhein durch die Ruhrgebiets-Städte Moers, Duisburg, Mülheim a.d. Ruhr, Essen, Bochum bis nach Dortmund
  • gehört mit mehr als 100.000 Autos täglich bundesweit zu den Autobahnen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen
  • Strecke zwischen Essen und Dortmund ist die mit den meisten Staukilometern in ganz Deutschland
  • ist 95,4 Kilometer lang
  • die heute bekannte Strecke wurde 1992 aus der A430 und Teile der A2 gebildet

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Doch warum entscheidet sich jetzt die Staatsanwaltschaft den eindeutig fluchtbereiten Täter wieder frei zu lassen?

A40 bei Mülheim: Angeklagter war vorher „nicht greifbar“ – jetzt aber schon

Die Begründung für die Entscheidung klingt banal. Warum sich der Angeklagte Ende August auf dem Weg in die Türkei befand, erklärte die Staatsanwaltschaft Duisburg folgendermaßen: Er „wollte nur Urlaub machen“. Das bestätigte die Pressesprecherin Isabel Booz in einem Gespräch mit DER WESTEN.

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Da er jetzt wieder „greifbar“ sei – sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden bekannt – bestünde keine akute Fluchtgefahr. Bei einem Haftprüfungstermin am 27. August wurde über eine Meldeauflage entschieden. Das bedeutet, dass sich der Angeklagte ab sofort in regelmäßigen Abständen bei den Behörden melden muss.

Alle weiteren Informationen und unsere ursprüngliche Meldung findest du >>>hier. (mbo)

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