Gelsenkirchen/Bochum.
Es war eine Nachricht, die für viel Bestürzung gesorgt hat. Kangal-Hündin Hanna, die im Tierheim Gelsenkirchen untergebracht ist, weist Zeichen schwerer Misshandlungen auf. Die Hündin ist mit einem Luftgewehr beschossen worden, die Ohren mit einer Küchenschere abgeschnitten. Zusätzlich ist dem Kangal offenbar der Kiefer gebrochen worden.
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Doch was kann man tun, wenn man beobachtet, wie ein Tier von einem Menschen misshandelt wird? Darauf antwortet Marco Bischoff von der Polizei Bochum: „Das ist für uns gar keine Frage – 110 wählen. Das kann durchaus ein Straftatbestand sein.“
Bischoff verweist auf Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes
Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Auch Sachbeschädigung kommt als Straftatbestand in Frage, wenn ein Hund beispielsweise von jemand anderem als dem eigenen Halter misshandelt wird, da Hunde rechtlich als Sache gelten.
Polizei Gelsenkirchen ist der Fall nicht bekannt
Auf Anfrage von DER WESTEN sagt Katrin Schute, dass der Polizei Gelsenkirchen der Fall der misshandelten Hündin jedoch nicht bekannt ist. Aber auch Schute empfiehlt, sofort die Polizei zu rufen, wenn man einen solchen Fall beobachtet.
Wenn Polizisten selbst Zeuge einer solchen Tat werden, so erklärt Schute, werde ein Strafverfahren eingeleitet und die Personalien des Täters festgestellt. „Welche weiteren Maßnahmen dann noch getroffen werden, hängt vom Einzelfall ab“, sagt sie.