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Gelsenkirchen: Polizisten betreten Pizzeria – sofort will Mitarbeiter durch Hintertür verschwinden

Gelsenkirchen: Polizisten betreten Pizzeria – sofort will Mitarbeiter durch Hintertür verschwinden

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In Gelsenkirchen endete eine Pizzeria-Kontrolle mit fatalen Folgen. (Symbolbild) Foto: stock.adobe.com

Gelsenkirchen. 

In Gelsenkirchen wurde am Montag (13. September) eine Pizzeria von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund kontrolliert.

Für einen Mitarbeiter der Pizzeria ging das nicht gut aus. Für ihn und seinen Arbeitgeber aus Gelsenkirchen hat die Kontrolle nun fatale Folgen.

Gelsenkirchen: Hauptzollamt erwischt illegalen Mitarbeiter

Wie das Hauptzollamt Dortmund berichtet, befand sich unter den Mitarbeitern der Gelsenkirchener Pizzeria ein indischer Staatsangehöriger. Er versuchte zunächst durch die Hintertür des Restaurants zu flüchten, um sich der Kontrolle zu entziehen. Doch die Beamten konnten ihn im Treppenhaus stellen.

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Das ist die Stadt Gelsenkirchen:

  • Stadtteil Buer 1003 erstmals urkundlich erwähnt
  • rund 260.000 Einwohner, fünf Stadtbezirke und 18 Stadtteile, elftgrößte Stadt in NRW
  • Heimatstadt des Bundesligisten FC Schalke 04
  • Wahrzeichen unter anderen: Zoom Erlebniswelt, Wissenschaftspark Rheinelbe, Sport-Paradies
  • Oberbürgermeisterin ist Karin Welge (SPD)

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Um in der Pizzeria arbeiten zu dürfen, bräuchte der 32-jährige Mann aus Indien eigentlich einen Aufenthaltstitel, der ihn zur Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt – doch damit konnte er nicht dienen.

Der Mitarbeiter konnte sich lediglich mit einem portugiesischen Aufenthaltstitel ausweisen. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland verfügt der Mann bislang nicht.

Gelsenkirchen: Fatale Folgen für Pizzeria

Die Dortmunder Zollbeamten nahmen den Mitarbeiter vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Im Laufe der Kontrolle stellte sich heraus, dass der gebürtige Inder bereits im Jahr 2015 unter Verwendung anderer Personalien in Deutschland Asyl beantragt hatte. Er war bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

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Wie es nun mit dem Mann weitergehen wird, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Seinen Arbeitgeber aus Gelsenkirchen erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich muss er mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen. (mkx)