Gelsenkirchen.
In einem Massagesalon in Gelsenkirchen wurden am 29. Oktober 2017 zwei Asiatinnen (46, 56) gewaltsam getötet. Seit dem 28. Mai steht deswegen Peng L. unter Mord- und Totschlaganklage am Essener Landgericht. Am Montagmorgen ist das Urteil gefallen.
Urteil im Fall Peng L. ist gefallen
Totschlag in zwei Fällen lautet das Urteil im Prozess um Peng L. Das bedeutet für ihn 14 Jahre Haft in einem deutschen Gefängnis.
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Der Asiate war wegen Totschlags und Mordes angeklagt. Dass es nicht zum Mordurteuil kam, liegt vor allem daran, dass die Mordmerkmale nicht erfüllt wurden.
Der Sprecher des Landgerichtes Essen, Johannes Hidding sagt: „Für Mord müssen zum Beispiel Habgier oder Tötung zur Vertuschung einer Straftat erfüllt sein. Aber in diesem Fall ist das nicht endgültig aufzuklären.“
Motiv des Asiaten bleibt im Dunkeln
Das Motiv des Verurteilten bleibe größtenteils im Dunkeln. Er hatte während des Prozesses nicht ausgesagt, allerdings mehrere Briefe geschrieben. In ihnen hatte er die Taten zum Teil eingeärumt. Einer der Briefe ging an die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Unter anderem hat er sich entschuldigt für die Unnahmlichkeiten.
>> Darum schrieb Peng L. einen Brief an die Bundeskanzlerin
Nun muss er für 14 Jahre ins Gefängnis
Peng L. hatte in dem Brief unter anderem die Tat so erklärt, dass er nach den sexuellen Handlungen der Erotik-Masseurinnen noch eine Suppe zu essen bekam. Nach dieser fühlte er sich merkwürdig und sei weggetreten.
Als er wieder zu sich kam, seien seine Hände blutig gewesen und die beiden Frauen waren tot. (fb)