Essen.
Zum 13. Mal sollte der Zombiewalk in Essen an Halloween stattfinden. Doch daraus wird wohl nichts. In letzter Konsequenz hatte Veranstalter Dirk Bußler in diesem Jahr versucht, den legendären Grusellauf als Demonstration anzumelden. Doch das ist nun gescheitert.
Wie die Polizei Essen auf Nachfrage von DER WESTEN mitteilt, haben sie diese nach Kooperationsgesprächen nicht als Versammlung im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) gewertet. Zwar sollte der Zombiewalk unter dem Motto „Die Stadt gehört allen Bürgern“ angemeldet werden, doch die Polizei sieht darin keine Versammlung im eigentlichen Sinne.
„Die Meinungsbildung steht nicht im Vordergrund“, erklärt eine Polizeisprecherin und verweist auf Zweckentfremdung. Mit Blick auf die Social-Media-Kanäle sei die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass sich Menschen verkleiden und „durch die Gegend laufen“ – eine klassische Veranstaltung, die die Genehmigung der Stadt erfordert.
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Steht der Zombiewalk komplett vor dem Aus?
Steht der Zombiewalk somit vor dem Aus? „Noch kann der Veranstalter eine Sondergenehmigung bei der Stadt einholen“, betont die Polizei. Im Vorfeld waren die Fronten aber schon verhärtet. Essen Marketing (EMG) veranstaltet zeitgleich das „Essen Light Festival“ in der Innenstadt. Die Route für die Untoten gebe nicht genug Platz her, was zu Unstimmigkeiten führte. >>> hier mehr zu dem Streit lesen
„Akzeptieren wir überhaupt nicht“
Veranstalter Dirk Bussler ist jedenfalls mehr als verärgert über die Nachricht der Polizei. „Das akzeptieren wir überhaupt nicht“, macht er im Gespräch mit DER WESTEN deutlich. Er habe extra in diesem Jahr keine Veranstaltung angemeldet, um zu demonstrieren. Für ein buntes Essen, damit in der Innenstadt „nicht nur Kommerz“ stattfinde. Das sei politisch motiviert, ist er überzeugt.
Erst am Wochenende habe er sich mit der EMG auf eine mögliche Verlegung auf 16 statt erst um 18 Uhr geeinigt, um dem Start der Licht-Show nicht im Weg zu sein, jetzt muss er neu überlegen.
Die Niederlage in Bezug auf die Demo will er jedenfalls nicht hinnehmen. Er will gerichtlich dagegen vorgehen – mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Denn über den Vorschlag der Sondergenehmigung kann er nur müde lachen. „Das muss man doch Monate im Voraus anmelden“, sagt er.
+++Ärger um Zombiewalk: Veranstalter denkt über harte Konsequenz nach+++
Sollten sich die Zombie am 31. Oktober nach aktuellem Stand in der Innenstadt zusammentun, um ihren Walk durchzuführen, dann sei dies laut Polizei ein „ordnungswidriges Verhalten“. Im Klartext heißt das: Die Polizei greift ein und sieht zu, „dass der Zombiewalk unterbunden wird“.
Gruselig wird es in Essen an Halloween dann wohl nur noch in den Bars und Clubs der Stadt, die mit Halloween-Specials Kostümierte anlocken. (js)