Für ein gewaltiges Chaos hat die Debatte um den AstraZeneca-Impfstoff gesorgt, und das nicht nur im Impfzentrum Essen. Besonders was die Zweitimpfungen für unter 60-Jährige betrifft, sind noch einige Fragen nun offen.
In Essen wären eigentlich die ersten Termine für die AstraZeneca-Zweitimpfungen über die Bühne gegangen. Doch da das nun nicht klappt, hat die Stadt bekannt gegeben, wie es weitergehen soll.
Essen: Allein in dieser Woche – 1.800 Termine verschoben
Es sind besonders Menschen aus den priorisierten Berufsgruppen wie Pfleger oder Ärzte gewesen, die im Impfzentrum Essen bereits eine Erstimpfung mit dem Wirkstoff AstraZenca erhalten haben.
Nun hat das Land NRW entschieden, dass Menschen unter 60 Jahren diesen Impfstoff nicht mehr erhalten sollen. Die Zweitimpfung der Betroffenen soll in einem Abstand von zwölf Wochen mit einem mRNA-Impfstoff wie beispielsweise BioNTech erfolgen.
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Das ist die Stadt Essen:
- geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
- 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
- seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
- Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
- war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
- Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)
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In Essen müssen deshalb allein in dieser Woche rund 1.800 Impftermine verschoben werden. Nur in bestimmten Fällen darf die Zweitimpfung mit AstraZeneca auch bei Personen durchgeführt werden, die unter 60 Jahre alt sind.
Essen: DAS muss nun beachtet werden
Bisher wurden Termine für eine Zweitimpfung im Impfzentrum Essen mit einem Abstand von neun Wochen vergebenen. Da die Zweitimpfungen der Betroffenen nun aber erst nach zwölf Wochen stattfinden sollen, müssen die Termine entsprechend nach hinten verschoben werden.
Für die Impftermine im Impfzentrum Essen bedeutet dies, dass der Tag und die Uhrzeit des bestehenden Termins bestehen bleiben – allerdings wird das Ganze drei Wochen nach hinten geschoben. Den vollständigen Impfschutz erhalten die Patienten also deutlich später, als erhofft.
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Menschen, die unter 60 Jahre alt sind und dennoch ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Die Durchführung einer solchen Impfung erfolgt ausschließlich mit einem ärztlichen Attest. Dieses muss versichern, dass keine Kontraindikation beim Impfling vorliegt. (mkx)